Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Scheidung
Scheidungen
Eine Trennung kann schmerzlich sein – und oft kommt dann auch noch Streit über den Wert von Immobilien hinzu. Ein unabhängiges Gutachten kann Ihnen helfen, diesen Streit zu schlichten. Es ist zudem Grundlage der Berechnung des Zugewinnausgleichs. Oft muss eine Immobilie zu diesem Zweck zu mehreren Stichtagen bewertet werden.
Erbschaft
Erbschaften
Der Erbe ist gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten rechtlich verpflichtet, ein Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Immobilien, die sich im Nachlass befinden, vorzulegen. Dies kann unter Umständen auch nötig sein, wenn die Immobilie schon zu Lebzeiten verschenkt wurde. Ein Gutachten kann auch als Grundlage der Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft dienen.
Erbschaftssteuer
Erbschaftsteuer
Das Finanzamt wendet bei der Immobilienbewertung ein stark vereinfachtes Verfahren an. Oft führt dieses Verfahren zu Werten, die nichts mit der Realität zu tun haben. Die Folge können überhöhte Steuerforderungen sein, die Sie mit einem Verkehrswertgutachten abwenden können. Die gesetzliche Grundlage ist § 198 BewG. Die gesetzlichen Voraussetzungen an die Zertifizierung des Sachverständigen erfüllen wir.
Schenkung
Schenkungen zu Lebzeiten/ Schenkungsteuer
Bei der Festlegung, wie viel zu Lebzeiten steuermindernd oder im Rahmen eines Steuerfreibetrages übertragen werden kann, ist eine Bewertung der Immobilien unerlässlich. Auch die Bewertung eines Nießbrauches oder Wohnungsrechts bzw. die Bewertung eines mit einem Recht belasteten Grundstücks ist durch einen Sachverständigen möglich. Für die Schenkungssteuer gelten ähnliche Regeln wie für die Erbschaftssteuer. Auch hier kann nach § 198 BewG ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes beim Finanzamt vorlegt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen an die Zertifizierung des Sachverständigen erfüllen wir.
Verkauf Betreuung
Verkauf bei bestehender gesetzlicher Betreuung
Muss innerhalb einer gesetzlichen Betreuung eine Immobilie veräußert werden, verlangt das Betreuungsgericht in aller Regel ein Verkehrswertgutachten.
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Was umfasst unsere Leistung?

Unsere Leistungen:

Verkehrswertgutachten
Wir erstellen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses Gutachten ist unabhängig und wird nach den vorgegebenen Bewertungsvorschriften erstellt. Welche Verfahren dabei angewendet werden, hängt vom Bewertungsobjekt ab. Wir sind von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierten Institut als Sachverständige für Wohn- und Gewerbeimmobilien zertifiziert. Wir erfüllen damit die Voraussetzung des § 198 BewG – unsere Gutachten können beim Finanzamt vorgelegt werden.

Gutachterliche Stellungnahmen und Kurzgutachten zum Marktwert
Welche Form der Bewertung für Sie im Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann man nur in einer Beratung klären. Wir bieten aber auch kürzere und weniger stark ausgearbeitete Bewertungen an, die kostengünstiger sind und oft ausreichen.

Prüfung von Gutachten und Bewertungen
Wir können bereits vorliegende Gutachten oder Bewertungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen und ggf. Gegengutachten fertigen.

Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz in Zusammenhang mit einer steuerlichen oder rechtlichen Beratung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes
Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer spielt immer auch die Bewertung nach Bewertungsgesetz eine Rolle. Dieses Verfahren weist viele regionale Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse auf. Wir liefern Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater die Datengrundlagen für eine fundierte Beratung. Wir selbst beraten dabei nicht rechtlich oder steuerlich. Wir können mitunter auch Abschätzungen zur Wirtschaftlichkeit von Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt treffen, ohne gleich ein Vollgutachten zu erstellen.

Recherchen für Feststellungserklärungen zum Grundbesitzwert (z.B. bei einer bestehenden steuerlichen Beratung)
Der Feststellung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt liegen Daten zu Grunde, die oft von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht geprüft werden können. Wir können hier mit Recherchen und fachlichen Beratungen Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen.

Frage Kurzgutachten
Wann benötigen Sie eine gutachterliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten?
Der Unterschied
Der Unterschied zwischen Kurzgutachten oder einer gutachterlichen Stellungnahme und Verkehrswertgutachten ist zumeist die Ausarbeitungs- und Recherchetiefe.
Oft muss es kein vollständiges Verkehrswertgutachten sein, es reicht dann auch eine Kurzfassung.
Erbschaften
Erbschaften
Eine Bewertung kann auch als Grundlage der Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft dienen, wenn alle sich auf dieses Vorgehen verständigen. Auch eine Pflichtteilsberechnung kann weniger formal erfolgen, wenn sich Erbe und Pflichtteilsberechtigte/r einig sind.
Scheidung Trennung
Scheidung und Trennung einer Gemeinschaft
Gehört eine Immobilie mehreren Personen, egal ob verheiratet oder nicht, kommt es bei einer Trennung oft zu Diskussionen über den Wert. Hier kann eine gutachterliche Einschätzung befriedend wirken. Auch für eine formale Zugewinnberechnung ist kein Verkehrswertgutachten nötig, wenn sich die Beteiligten grundsätzlich einig sind.
Schenkungen
Schenkungen zu Lebzeiten/ Schenkungsteuer
Soll ein Wert gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden, ist ein Verkehrswertgutachten unerlässlich. Allerdings gilt es oft, erst einmal die Planung einer solchen Übertragung zu begleiten und verschiedene Modelle mit Werten zu unterlegen. Wir arbeiten hier mit mehreren renommierten Erbrechtskanzleien zusammen und unterstützen diese bei ihren rechtlichen Beratungen mit Zahlen zu Immobilien. Wir können in der Regel abschätzen, ob ein Verkehrswertgutachten gegenüber der Bewertung des Finanzamtes überhaupt wirtschaftlich sinnvoll ist.
Steuer
Abschätzung der Höhe der Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer
Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater fehlen für die seriöse Schätzung einer bevorstehenden Erbschaft- oder Schenkungsteuer oft Datengrundlagen. Wir liefern diese.
Testament
Testamentsgestaltung
Wir unterstützen Planungen zu Testamenten mit den Werten der zu vererbenden Immobilien.
Schenkung
Verkauf
Eine Marktwertschätzung kann eine gute Grundlage für einen Verkauf sein – insbesondere, wenn keine öffentliche Bewerbung stattfinden soll.
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Was kostet ein Gutachten oder eine Bewertung?

Dies hängt stark vom Aufwand und von der Art des Bewertungsobjektes ab. Wir rechnen in der Regel nach Stunden und Auslagen ab. Dies ist das fairste Vorgehen unseren Kunden gegenüber. Eine Abrechnung nach Wert ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, da die Bewertung eines teuren Objektes nicht immer mit mehr Aufwand verbunden ist als die eines preiswerteren Objektes. Wir können aber auf Wunsch auch andere Vergütungsmodelle, z.B. Festpreise, vereinbaren.

Orientierungswerte, die im Einzelfall aber abweichen können, sind:

Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten rechnen wir in aller Regel nach den Honorarrichtlinien  des LVS-Bayern ab. Der LVS ist der Landesverband der öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern. Die Honorarrichtlinien können gerne auf Anforderung zugesendet werden.

Kurzgutachten und Stellungnahmen
Der Preis richtet sich in der Regel nach Zeitaufwand.
Einfamilienhaus, Eigentumswohnung: 1.500 € - 2.000 €
Mehrfamilienhaus 2.500 € - 4.000 €

Prüfungen und Stellungnahmen
180,00 /Std. inkl. MwSt., zzgl. Auslagen und Fahrtkosten.
Der konkrete Aufwand kann von den genannten Werten abweichen.

Erhöhter Aufwand entsteht z.B. bei mehreren oder weit zurückliegenden Wertermittlungsstichtagen, zusätzlichen Berechnungen zu Belastungen, wie Wohnungsrechten oder Nießbräuchen oder bei bebauten Grundstücken im baurechtlichen Außenbereich.

Wie läuft eine Begutachtung ab?

Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Eigentümer bzw. Auftraggeber. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir benötigen und Sie teilen uns mit, welche Unterlagen Sie vorliegen haben. Dann folgen Recherchen bei Ämtern und Behörden und eine Begehung des Bewertungsobjektes.  Oft ist es nötig, dass Fotos gefertigt werden. Schließlich werden die Ergebnisse in Schriftform gebracht.

Die Bearbeitungsdauer hängt dabei erheblich vom Objekt und den vorliegenden Unterlagen ab. Je mehr Recherche bei Ämtern und Behörden nötig ist, desto länger dauert die Erstellung, da diese Recherchen oft nicht parallel, sondern nacheinander stattfinden müssen.

Was bewerten wir?

Wir sind für alle Wohn- und Gewerbeimmobilien zertifiziert. Dies umfasst z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten, Grundstücke und gemischt genutzte Objekte.

Wir ermitteln auch den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Wegerechten, Leitungsrechten, Nießbräuchen, Wohnungs- und Rentenrechten sowie den Wert dieser Rechte bei einer Zuwendung.

Wir schätzen in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater steuerliche Werte ab und liefern Entscheidungsgrundlagen für Beratungen.

Daniel Schneider

Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und  Gewerbeimmobilien
zertifiziert durch das nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 akkreditierte Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung – IQ ZERT GmbH & Co. KG

Die IQ-ZERT GmbH & Co. KG ist eine bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle.

Wir erfüllen damit die Voraussetzungen des § 198 BewG zur Vorlage von Verkehrswertgutachten beim Finanzamt.