Was umfasst unsere Leistung?
Unsere Leistungen:
Verkehrswertgutachten
Wir erstellen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses Gutachten ist unabhängig und wird nach den vorgegebenen Bewertungsvorschriften erstellt. Welche Verfahren dabei angewendet werden, hängt vom Bewertungsobjekt ab. Wir sind von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierten Institut als Sachverständige für Wohn- und Gewerbeimmobilien zertifiziert. Wir erfüllen damit die Voraussetzung des § 198 BewG – unsere Gutachten können beim Finanzamt vorgelegt werden.
Gutachterliche Stellungnahmen und Kurzgutachten zum Marktwert
Welche Form der Bewertung für Sie im Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann man nur in einer Beratung klären. Wir bieten aber auch kürzere und weniger stark ausgearbeitete Bewertungen an, die kostengünstiger sind und oft ausreichen.
Prüfung von Gutachten und Bewertungen
Wir können bereits vorliegende Gutachten oder Bewertungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen und ggf. Gegengutachten fertigen.
Bewertungen nach dem Bewertungsgesetz in Zusammenhang mit einer steuerlichen oder rechtlichen Beratung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes
Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer spielt immer auch die Bewertung nach Bewertungsgesetz eine Rolle. Dieses Verfahren weist viele regionale Unterschiede aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse auf. Wir liefern Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater die Datengrundlagen für eine fundierte Beratung. Wir selbst beraten dabei nicht rechtlich oder steuerlich. Wir können mitunter auch Abschätzungen zur Wirtschaftlichkeit von Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt treffen, ohne gleich ein Vollgutachten zu erstellen.
Recherchen für Feststellungserklärungen zum Grundbesitzwert (z.B. bei einer bestehenden steuerlichen Beratung)
Der Feststellung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt liegen Daten zu Grunde, die oft von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht geprüft werden können. Wir können hier mit Recherchen und fachlichen Beratungen Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen.
Oft muss es kein vollständiges Verkehrswertgutachten sein, es reicht dann auch eine Kurzfassung.
Was kostet ein Gutachten oder eine Bewertung?
Dies hängt stark vom Aufwand und von der Art des Bewertungsobjektes ab. Wir rechnen in der Regel nach Stunden und Auslagen ab. Dies ist das fairste Vorgehen unseren Kunden gegenüber. Eine Abrechnung nach Wert ist unseres Erachtens nicht sinnvoll, da die Bewertung eines teuren Objektes nicht immer mit mehr Aufwand verbunden ist als die eines preiswerteren Objektes. Wir können aber auf Wunsch auch andere Vergütungsmodelle, z.B. Festpreise, vereinbaren.
Orientierungswerte, die im Einzelfall aber abweichen können, sind:
Verkehrswertgutachten
Verkehrswertgutachten rechnen wir in aller Regel nach den Honorarrichtlinien des LVS-Bayern ab. Der LVS ist der Landesverband der öffentlich-bestellten und vereidigten Sachverständigen in Bayern. Die Honorarrichtlinien können gerne auf Anforderung zugesendet werden.
Kurzgutachten und Stellungnahmen
Der Preis richtet sich in der Regel nach Zeitaufwand.
Einfamilienhaus, Eigentumswohnung: 1.500 € - 2.000 €
Mehrfamilienhaus 2.500 € - 4.000 €
Prüfungen und Stellungnahmen
180,00 /Std. inkl. MwSt., zzgl. Auslagen und Fahrtkosten.
Der konkrete Aufwand kann von den genannten Werten abweichen.
Erhöhter Aufwand entsteht z.B. bei mehreren oder weit zurückliegenden Wertermittlungsstichtagen, zusätzlichen Berechnungen zu Belastungen, wie Wohnungsrechten oder Nießbräuchen oder bei bebauten Grundstücken im baurechtlichen Außenbereich.
Wie läuft eine Begutachtung ab?
Am Anfang steht ein Gespräch mit dem Eigentümer bzw. Auftraggeber. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir benötigen und Sie teilen uns mit, welche Unterlagen Sie vorliegen haben. Dann folgen Recherchen bei Ämtern und Behörden und eine Begehung des Bewertungsobjektes. Oft ist es nötig, dass Fotos gefertigt werden. Schließlich werden die Ergebnisse in Schriftform gebracht.
Die Bearbeitungsdauer hängt dabei erheblich vom Objekt und den vorliegenden Unterlagen ab. Je mehr Recherche bei Ämtern und Behörden nötig ist, desto länger dauert die Erstellung, da diese Recherchen oft nicht parallel, sondern nacheinander stattfinden müssen.
Was bewerten wir?
Wir sind für alle Wohn- und Gewerbeimmobilien zertifiziert. Dies umfasst z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeeinheiten, Grundstücke und gemischt genutzte Objekte.
Wir ermitteln auch den Wert einer Immobilie unter Berücksichtigung von Wegerechten, Leitungsrechten, Nießbräuchen, Wohnungs- und Rentenrechten sowie den Wert dieser Rechte bei einer Zuwendung.
Wir schätzen in Zusammenarbeit mit Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater steuerliche Werte ab und liefern Entscheidungsgrundlagen für Beratungen.
Daniel Schneider
Sachverständiger für die Marktwertermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
zertifiziert durch das nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 akkreditierte Institut für Qualitätssicherung und Zertifizierung – IQ ZERT GmbH & Co. KG
Die IQ-ZERT GmbH & Co. KG ist eine bei der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) akkreditierte Personenzertifizierungsstelle.
Wir erfüllen damit die Voraussetzungen des § 198 BewG zur Vorlage von Verkehrswertgutachten beim Finanzamt.