Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Wann benötigen Sie ein Verkehrswertgutachten?
Scheidung
Scheidungen
Eine Trennung kann schmerzlich sein – und oft kommt dann auch noch Streit über den Wert von Immobilien hinzu. Ein unabhängiges Gutachten kann Ihnen helfen, diesen Streit zu schlichten. Es ist zudem Grundlage der Berechnung des Zugewinnausgleichs. Oft muss eine Immobilie zu diesem Zweck zu mehreren Stichtagen bewertet werden.
Erbschaft
Erbschaften
Der Erbe ist gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten rechtlich verpflichtet, ein Verkehrswertgutachten hinsichtlich der Immobilien, die sich im Nachlass befinden, vorzulegen. Dies kann unter Umständen auch nötig sein, wenn die Immobilie schon zu Lebzeiten verschenkt wurde. Ein Gutachten kann auch als Grundlage der Erbauseinandersetzung in einer Erbengemeinschaft dienen.
Erbschaftssteuer
Erbschaftsteuer
Das Finanzamt wendet bei der Immobilienbewertung ein stark vereinfachtes Verfahren an. Oft führt dieses Verfahren zu Werten, die nichts mit der Realität zu tun haben. Die Folge können überhöhte Steuerforderungen sein, die Sie mit einem Verkehrswertgutachten abwenden können. Die gesetzliche Grundlage ist § 198 BewG. Die gesetzlichen Voraussetzungen an die Zertifizierung des Sachverständigen erfüllen wir.
Schenkung
Schenkungen zu Lebzeiten/ Schenkungsteuer
Bei der Festlegung, wie viel zu Lebzeiten steuermindernd oder im Rahmen eines Steuerfreibetrages übertragen werden kann, ist eine Bewertung der Immobilien unerlässlich. Auch die Bewertung eines Nießbrauches oder Wohnungsrechts bzw. die Bewertung eines mit einem Recht belasteten Grundstücks ist durch einen Sachverständigen möglich. Für die Schenkungssteuer gelten ähnliche Regeln wie für die Erbschaftssteuer. Auch hier kann nach § 198 BewG ein Verkehrswertgutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes beim Finanzamt vorlegt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen an die Zertifizierung des Sachverständigen erfüllen wir.
Verkauf Betreuung
Verkauf bei bestehender gesetzlicher Betreuung
Muss innerhalb einer gesetzlichen Betreuung eine Immobilie veräußert werden, verlangt das Betreuungsgericht in aller Regel ein Verkehrswertgutachten.
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Was umfasst unsere Leistung?

Unsere Leistungen:

Verkehrswertgutachten
Wir erstellen ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB. Dieses Gutachten ist unabhängig und wird nach den vorgegebenen Bewertungsvorschriften erstellt. Welche Verfahren dabei angewendet werden, hängt vom Bewertungsobjekt ab. Wir sind von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 zertifizierten Institut als Sachverständige für Wohn- und Gewerbeimmobilien zertifiziert. Wir erfüllen damit die Voraussetzung des § 198 BewG – unsere Gutachten können beim Finanzamt vorgelegt werden.

Gutachterliche Stellungnahmen und Kurzgutachten zum Marktwert
Welche Form der Bewertung für Sie im Einzelfall sinnvoll und wirtschaftlich ist, kann man nur in einer Beratung klären. Wir bieten aber auch kürzere und weniger stark ausgearbeitete Bewertungen an, die kostengünstiger sind und oft ausreichen.

Prüfung von Gutachten und Bewertungen
Wir können bereits vorliegende Gutachten oder Bewertungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen oder ggf. Gegengutachten fertigen.

Bewertungen nach Bewertungsgesetz in Zusammenhang mit einer steuerlichen oder rechtlichen Beratung eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes
Bei Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer spielt immer auch die Bewertung nach Bewertungsgesetz eine Rolle. Dieses Verfahren hat viele regionale Unterschiede, durch unterschiedliche Datengrundlagen der örtlichen Gutachterausschüsse. Wir liefern Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater die Datengrundlagen für eine fundierte Beratung. Wir selbst beraten dabei nicht rechtlich oder steuerlich. Wir können auch Abschätzungen zur Wirtschaftlichkeit von Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt treffen, ohne gleich das gesamte Gutachten fertig zu stellen.

Recherchen für Feststellungserklärungen zum Grundbesitzwert (z.B. bei einer bestehenden steuerlichen Beratung)
Der Feststellung des Grundbesitzwertes durch das Finanzamt liegen Daten zu Grunde, die oft von Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt nicht geprüft werden können. Wir können hier mit Recherchen und fachlichen Beratungen Steuerberater und Rechtsanwälte unterstützen.